Rechtstipps in der Rubrik Arbeitsrecht
Die christlichen Kirchen sind bedeutende Arbeitgeber. Sie genießen im Umgang mit ihren Arbeitnehmern in Deutschland erhebliche Sonderrechte. Vor einigen Jahren hat der Europäische Gerichtshof diese eingeschränkt.
Das BAG entschied, dass eine Rückzahlungspflicht für ein Ausbildungsdarlehen nur besteht, wenn das Darlehen tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlt wurde. Arbeitgeber müssen diesen Nachweis erbringen. ...
Die zunehmende Digitalisierung aller Arbeitsabläufe macht es immer einfacher, Arbeitnehmer bei jedem Arbeitsschritt elektronisch zu überwachen. Das Bundesarbeitsgericht hat dem jedoch Grenzen gesetzt.
Arbeitgeber können bei Beleidigungen oder ehrverletzenden Äußerungen gegen sie selbst oder Arbeitskollegen eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Sie müssen jedoch mehrere Voraussetzungen einhalten.
Endlich eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch! Aber: Der Lebenslauf ist nicht ganz stimmig. Wie ehrlich muss ich sein? Und: Darf ich lügen, wenn nach Vorstrafen, Krankheiten oder Kinderwunsch gefragt wird?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Kleinbetriebe. Daher ist eine Kündigung für Arbeitgeber deutlich einfacher durchzuführen. Arbeitnehmer sind jedoch auch hier nicht völlig schutzlos.
Der Arbeitgeber kündigt bei einer ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Aber: Viele Kündigungen sind wegen Fehlern bei der Begründung rechtlich anfechtbar.
Einer der gesetzlich zulässigen Kündigungsgründe ist die verhaltensbedingte Kündigung. Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens kündigen will, hat er einige Vorgaben zu beachten.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2025
Immaterieller Schadensersatz wegen rechtswidriger Nutzung personenbezogener Mitarbeiterdaten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, um eine neue Personalverwaltungs-Software zu testen, kann nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, sofern entpersonalisierte...
Egal, ob in der Privatwirtschaft, in der Schule, bei Polizei oder Bundeswehr: Immer mehr Menschen tragen Tattoos und Piercings. Aber dürfen Bewerber deshalb abgelehnt werden? Und was gilt im laufenden Arbeitsverhältnis?