Berechtigungsanfragen der Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Service-Bund GmbH & Co. KG wegen der Marken "Rodeo" und "Rodeo Steakhouse"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (78 mal gelesen)
Berechtigungsanfrage betiteltes Schreiben der Kanzlei Preu Bohlig & Partner (Hauptsitz München) im Auftrag der Service-Bund GmbH & Co. KG aus Lübeck wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marken "Rodeo" und "Rodeo Steakhouse".

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner aus München verschicken aktuell Berechtigungsanfragen im Auftrag der Service-Bund GmbH & Co. KG aus Lübeck. Diese ist Inhaberin der Rechte an den eingetragenen Marken "Rodeo" und "Rodeo Steakhouse" für Fleischwaren und Gewürze bzw. Fleisch- und Wurstwaren, Fleisch- und Wurstkonserven sowie Gewürzen und Saucen. Der von diesem Schreiben betroffene tritt online als Händler für Gewürze auf. Ausweislich eines Screenshots, welches dem Schreiben der Kanzlei Preu Bohlig & Partner angefügt ist, bietet er auf seiner Internetseite ein Gewürz unter der Bezeichnung "Rodeo Steak" an.

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner fordert in dem Schreiben lediglich zur Stellungnahme bezüglich der Berechtigung zur Markennutzung auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!

Empfehlung:

Erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Es sollte zunächst geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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