Abmahnung Waldorf Frommer | "Unhinged - Ausser Kontrolle"

30.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (46 mal gelesen)
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die LEONINE Distribution GmbH wegen angeblichem Filesharing des Films "Unhinged - Ausser Kontrolle" ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die LEONINE Distribution GmbH wegen angeblichem Filesharing des Films "Unhinged - Ausser Kontrolle" ab.

Über "Unhinged - Ausser Kontrolle":

Unhinged – Ausser Kontrolle (Originaltitel: Unhinged) ist ein US-amerikanischer Action-Thriller des Regisseurs Derrick Borte aus dem Jahr 2020 mit Russel Crowe in der Hauptrolle. Der Film wurde am 16. Juli 2020 in deutschsprachigen Kinos uraufgeführt und kam am 21. August 2020 in die US-Kinos.

Über die Leonine Distribution GmbH:

Die Leonine Distribution GmbH (früher Universum Film GmbH) ist ein deutsches Medienunternehmen aus München, welches auf dem nationalen und internationalen Markt regelmäßig Rechte an Serien und Spielfilmen erwirbt.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird als Anschlussinhaber vorgeworfen den Film "Unhinged - Ausser Kontrolle" über sogenanntes Filesharing im Internet verbreitet zu haben. Hierfür habe der Abgemahnte ein entsprechendes Programm (z.B. BitTorrent o.ä.) verwendet. Auf diesem Wege habe der Abgemahnte das Filmmaterial ohne Zustimmung der Leonine Distribution GmbH weitergegeben und diese somit in ihren Rechten verletzt. Da alleine der Rechteinhaber bzw. der Urheber eines Werkes über die Vervielfältigung verfügen könne, habe der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen (§§ 15, 16, 19a UrhG).

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Durch eine solche Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner bei zukünftigen Verstößen eine meist hohe Vertragsstrafe an die Leonine Distribution GmbH zahlen zu müssen. Zusätzlich wird der Abgemahnte aufgefordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro zu zahlen, sowie Schadenersatz in Höhe von 700 Euro zu leisten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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