Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen unerlaubter Textverwendung

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (155 mal gelesen)
Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen unerlaubter Textverwendung

Die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer vertreten in einer aktuellen Abmahnung die Interessen der AdSimple GmbH. Diese bieten auf ihrer Webseite verschiedene urheberrechtlich geschützte Texte, die mittels Textgeneratoren erstellt wurden, an. Dabei ist die Bedingung, dass die aufgeführte Quellenbezeichnung, einschließlich der Verlinkung auf einen genannten Kooperationspartner, nicht entfernt wird.

In der nun von den Rechtsanwälten Kuntze Mayer & Beyer verschickten Abmahnung wird dem Betroffenen jedoch vorgeworfen, Texte für seine Webseite genutzt zu haben, dabei jedoch nicht die geforderten Quellenverweise und Links aufgeführt zu haben. Dadurch sei er nicht berechtigt den ganzen Text oder auch nur Teile dessen zu nutzen. Dies stelle einen Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften dar.

Durch die Abmahnung wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch soll er Auskünfte erteilen und Schadensersatz leisten. Daneben wird auch die Erstattung der bisher entstandenen anwaltlichen Abmahngebühren und Aufwendungen verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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