Abmahnung Frommer Legal | Image Professionals GmbH

03.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (47 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickt für die Image Professionals GmbH erneut eine urheberrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München im Auftrag der Image Professionals GmbH, ebenfalls aus München, eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an geschütztem Bildmaterial verschickt hat.

Inhalt der Abmahnung:

Die Image Professionals GmbH stelle eine renomierte, international tätige Bildagentur dar, die ihre Produkte weltweit vermarktet.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er geschütztes Bildmaterial unerlaubt verwendet haben soll. Die geschützten Lichtbilder sollen im Internet ohne die erforderliche Nutzungserlaubnis veröffentlicht worden sein. Dies stelle eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG dar.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen von der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/10/04/abmahnung-kanzlei-frommer-legal-erneut-fuer-image-professionals-gmbh/

https://ra-herrle.de/2021/09/08/abmahnung-kanzlei-frommer-legal-image-professionals-gmbh/

https://ra-herrle.de/2021/07/12/frommer-legal-fuer-image-professionals-gmbh-urheberrecht/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

 


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