Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des Films "Out of Play - Der Weg zurück"

24.09.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (51 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des Films "Out of Play - Der Weg zurück"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Out of Play - Der Weg zurück" abgemahnt wird.

"Out of Play - Der Weg zurück" (Originaltitel: "The Way Back") handelt von Jack Cunnigham, einer Basketball Legende an der Highschool, doch er hörte aus unbekannten Gründen auf zu spielen und versenkte seinen Frust in Alkohol. Doch als er gebeten wird die Basketballmannschaft seiner Alma Mater zu coachen gibt er widerwillig nach. Das Team wird besser und besser, doch findet Jack dadurch endlich Erlösung?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenfalls wird ein Lizenzschaden geltend gemacht und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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