Forderungsschreiben des RA Lutz Schroeder im Auftrag der Ernst Westphal e.K. wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (186 mal gelesen)
Schreiben der Kanzlei Schroeder (RA Lutz Schroeder) aus Kiel im Auftrag der Ernst Westphal e.K. aus Hamburg wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung

Die Ernst Westphal e.K. wurde vor einiger Zeit für das Verschicken von Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. 

https://www.ra-herrle.de/ernst-westphal-ek/

Der von dem aktuellen Schreiben Betroffene, welcher als Onlinehändler auftritt, hatte im letzten Jahr bereits eine Abmahnung der Ernst Westphal e.K. erhalten. In dieser wurde ihm vorgeworfen, er habe angeblich bei Angeboten im Internet gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen, indem er auf der Verkaufsplattform eBay als sog. "Schein-Privater" aufgetreten sei. Nach Erhalt der Abmahnung gab der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Nun, erreichte ihn das erneute Schreiben, dieses Mal von der Kanzlei Schroeder (RA Lutz Schroeder) aus Kiel, welcher dieses im Auftrag der Ernst Westphal e.K. verfasst hatte. Ihm wird darin vorgeworfen, bei einem erneuten Verkauf auf eBay fälschlicherweise als Privater aufgetreten zu sein und hierdurch gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen zu haben.

Hierfür fordern RA Schroeder und die Ernst Westphal e. K. die Zahlung einer Vertragsstrafe sowie die Zahlung der Anwaltskosten. Ferner wurde eine erneute Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung mit einer höheren Vertragsstrafe gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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