Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der RST Rechtsanwälte im Auftrag der Body-Store A. Schmitter e.K. wegen fehlender Grundpreisangabe

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (97 mal gelesen)
Abmahnung der RST Richter Shafaei Tyarks & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Body-Store A. Schmitter e.K. wegen fehlender Grundpreisangabe

Die RST Richter Shafaei Tyarks & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Body-Store A. Schmitter e.K.. Diese verkauft Nahrungsergämzungsmittel, Diätprodukte, Sportbekleidung und Zubehör. Die RST Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche als Onlinehändler auftritt und daher mit Body-Store im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass einem Verkaufsangebot über ein Nahrungsergänzungsmittel lediglich der Gesamtpreis, nicht aber den Grundpreis enthalte.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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