Erneut markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen der unerlaubten Verwendung des "Burberry-Check"

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (657 mal gelesen)
Erneut markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen der unerlaubten Verwendung des "Burberry-Check"

Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Burberry Ltd. aus Großbritannien durchgesetzt werden sollte. Diese ist Inhaberin der Rechte an den umfangreich geschützten Burberry Marken.

Die CBH Rechtsanwälte sehen eine Markenrechtsverletzung darin, dass der Betroffene Plüsch-Teddybären und Plüschtier-Anhänger mit einem nahezu identischem "Burberry-Check", wie dem berühmten "Burberry-Check" von der Burberry Ltd. vertrieben habe. Es wird auf die Bilder der entsprechenden Produkte im Onlineshop des Abgemahnten verwiesen. Sodann wird auf die Unionsmarke 003 940 442 verwiesen, die unter anderem Schutz für Waren der Klasse 28 einbezieht, darunter für Spielzeug und Spielsachen aller Art. Die Marke "Burberry-Check" soll zudem ohne Zustimmung der Burberry Ltd. von dem Abgemahnten verwendet worden sein. Darin sehen die Anwälte einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften.

Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten und die Auskunftserteilung, sowie die Anerkennung einer Schadensersatzverpflichtung gefordert. Zuletzt wird die Herausgabe der noch vorhandenen Ware, zum Zwecke der Vernichtung, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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