Abmahnung: Kanzlei Bird & Bird LLP für CrossFit LLC | ebay-Kleinanzeigen

28.02.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (72 mal gelesen)
Die Kanzlei Bird & Bird LLP hat im Auftrag der CrossFit LLC einen ebay-Kleinanzeigen Verkäufer wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt.

Die Kanzlei Bird & Bird LLP aus München hat im Auftrag der CrossFit LLC aus Washington, einen Verkäufer auf ebay-Kleinanzeigen wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt.

Über "CrossFit LLC":

CrossFit LLC ist nach eigenen Angaben eines der weltweit führenden Unternehmen, das Produkte und Dienstleistungen rund um Personal Training, Gesundheit, Ernährung und Fitness anbietet. Das Unternehmen ist die Inhaberin der Unionsmarke „CROSSFIT“, die unter der Registernummer 005 049 192 eingetragen ist, sowie der deutschen Marke DE 30 2017 032 826 „CROSSFIT“.

Inhalt der Abmahnung:

Die Kanzlei Bird & Bird LLP mahnt einen Verkäufer ab, welcher über ebay-Kleinanzeigen einen Trainingsreifen zum Kauf angeboten haben soll. Diesen Trainingsreifen soll er dabei mit "Trainingsreifen, Crossfit" beworben haben. Nach Auffassung der Kanzlei Bird & Bird liegt mit der Verwendung des Begriffs "Crossfit" eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der CrossFit LLC vor. Der ebay-Kleinanzeigen Verkäufer habe nie eine Lizenz zur Nutzung der Marke erworben.




Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der gerügten Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, die der Abmahnung beigefügt ist. Darüber hinaus wird vollumfängliche Auskunft über den Umfang der Verletzungsverhandlungen begehrt. Schließlich werden ein Lizenzschadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten (Streitwert 250.000,00 Euro) geltend gemacht. Insgesamt soll der Abgemahnte 3.744,50 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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