Urheberrechtliche Abmahnung der geseo GmbH wegen unerlaubter Verwendung geschützter Bilder

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (166 mal gelesen)
Urheberrechtliche Abmahnung der geseo GmbH wegen unerlaubter Verwendung geschützter Bilder

Die geseo GmbH verschickte kürzlich eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. In dieser führt sie aus, dass Bilder, auch digitaler Art, in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen würden und eine Kopie ohne die Genehmigung des Rechteinhabers nicht einfach erfolgen dürfe. Weiter wirft sie dem durch die Abmahnung Betroffenen vor, dieser habe auf der Verkaufsplattform eBay Bildmaterial verwendet, dessen Rechte bei der geseo GmbH liegen würden. Bei dem Bild handelt es sich um eine Abbildung einer Sammlermünze aus dem Jahr 2000, auf welcher "The Australian Kookaburra" abgebildet ist. Auch soll der Abgemahnte Bilder, auf welchen Sammlermünzen für die Märchen der Brüder Grimm abgebildet sind, unberechtigt genutzt haben.

Die geseo GmbH verlangt für diese Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zu diesem Zwecke ist dem Schreiben bereits ein vorformuliertes Exemplar beigefügt. Zudem wird Auskunft darüber begehrt, wann und wo das Foto genutzt wurde. Auch wird die Zahlung von Schadensersatz von insgesamt 885,- € geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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