Filesharing Abmahnung: Nimrod erneut für Kalypso Media Group GmbH |"Disciples Liberation"

16.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (125 mal gelesen)
Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR vertritt erneut die Interessen der Kalypso Media Group GmbH.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin vertritt erneut die Interessen der Kalypso Media Group GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten ein Schreiben, mit welchen der Vorwurf des Filesharings am Videospiel "Disciples Liberation" erhoben wird.

Wir hatten in der Vergangenheit bereits über Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte wegen Filesharing-Vorwürfen bezüglich verschiedener Computerspiele berichtet.

Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist das Videospiel "Disciples Liberation". Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Spiel "Disciples Liberation" im Filesharing-Netzwerk  BitTorrent hoch- und heruntergeladen zu haben. Dies verletze die Urheberrechte der Kalypso Media Group GmbH.

Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund der vorgeworfenen vermeintlichen Rechtsverletzung, wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Weiterhin wird die Zahlung eines Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie (hier: 2.500,00 Euro) verlangt. Schließlich wird die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten (hier: 381,40 Euro) gefordert. Insgesamt soll der Abgemahnte somit 2.881,40 Euro zahlen. Die NIMROD Rechtsanwälte bieten dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot an, bei welchem er einmalig 850,00 Euro zahlen muss.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1423)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle