Urheberrechtliche Abmahnung Albrecht & Bischoff Rechtsanwälte im Auftrag von Folkert Knieper wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (87 mal gelesen)
Abmahnung der Albrecht & Bischoff Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag von Folkert Knieper ("Marions Kochbuch") wegen unerlaubter Verwendung geschützter Fotografien.

Die Albrecht & Bischoff Partneschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg vertreten die Interessen des Folkert Knieper, welcher auf der Plattform "Marions-Kochbuch.de" Bilder veröffentlicht hat. Gleichzeitig ist er auch Betreiber dieses Portals. Die Albrecht & Bischoff Rechtsanwälte sprechen derzeit Abmahnungen in seinem Namen aus. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen, er habe Bilder von der Plattform Marions Kochbuch unberechtigt auf seiner Homepage veröffentlicht. Hierdurch läge einer Verletzung der Urheberrechte des Folkert Knieper vor.

Die Albrecht & Bischoff Rechtsanwälte verlangen aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.

Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Albrecht & Bischoff Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Empfehlung:

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Urheberrechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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