„Resident Evil: The Final Chapter“ | Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer für Constantin Film

18.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (61 mal gelesen)
„Resident Evil: The Final Chapter“ | Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer für Constantin Film

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit das Filesharing des Films „Resident Evil: The Final Chapter“ für Constantin Film ab.

Über „Resident Evil: The Final Chapter“:

Resident Evil: The Final Chapter ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Action-Horrorfilm des Regisseurs Paul W. S. Anderson aus dem Jahr 2016. Der Film ist der sechste und letzte Teil der Resident-Evil-Filmreihe.

Inhaltlich handelt der Film von dem T-Virus, welches auf der ganzen Welt wütet und immer mehr Menschen in Untote verwandelt. Die Kämpferin Alice, die ihre Superkräfte zurückerhalten hat, ist jetzt die einzige Hoffnung der Menschheit, deren totale Auslöschung zu verhindern. Alice und ihre Freunde kehren nach Racoon City zurück, um den Kampf mit der bösartigen Umbrella Corporation aufzunehmen, die alle Überlebenden der Apokalypse töten will. Doch nur mit Hilfe eines alten Feindes kann Alice die Menschheit vor der Vernichtung retten.

Inhalt und Forderung der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film illegal verbreitet zu haben. Gefordert wird aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Des Weiteren wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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