Euronord macht Forderungen der Ekon Office Solutions GmbH geltend (Inkasso)

07.08.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (124 mal gelesen)
EURONORD Inkasso GmbH & Co. KG aus Lüneburg machen für die Ekon Office Solutions GmbH vermehrt Forderungen aus vermeintlichen Kaufverträgen über Druckerbedarf geltend.

Einen früheren Bericht über die Ekon Office Solutions GmbH und deren Tätigkeit finden Sie hier: https://www.ra-herrle.de/ekon-office-urteil/

Das Inkassounternehmen führt zunächst aus, dass Zahlungen zur Schuldbefreiung ausschließlich an Euronord erfolgen sollen. Gefordert werden neben der Hauptforderung zusätzliche Gebühren (Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG sowie Post- und Telekommunikationsentgelte gemäß Nr. 7002 VV RVG) sowie die bisher angefallenen Zinsen und die Mahnkosten und/oder Rücklastschriftkosten des Gläubigers. Die Grundlage für die Forderung des Verzugsschadensersatzes sei  §§280, 286 BGB iVm §4 Abs. 5 RDGEG, §13 RVG, Nr. 2300, 7002 VV RVG analog.

In einem konkreten Fall erhöht sich der ursprüngliche Forderungsbetrag in Höhe von 499,00€ auf 631,98 €.

Als Zahlungsfrist werden zehn Tagen gesetzt. Euronord bietet eine Ratenzahlung nach Beantragung an, falls die Gesamtforderung nicht auf einmal ausgeglichen werden kann. Dieser Antrag ist dem Schreiben bereits beigefügt.
Für den Fall, dass nicht innerhalb der Frist gezahlt wird, heißt es in dem Schreiben:

„Falls binnen der gesetzten Frist weder eine Zahlung, die Rücksendung des Ratenzahlungsantrags, noch eine Rückmeldung Ihrerseits erfolgt, werden weitere kostenpflichtige Maßnahmen gegen Sie eingeleitet." 

Des Weiteren heißt es: "Die zu Ihrer Person/Firma aufgrund nicht vertragsgemäßen Zahlungsverhaltens gespeicherten Daten, sowie die Daten der weiteren Vorgangsbearbeitung melden wir nach Fristablauf der SCHUFA Holding AG,..., sowie weiteren Auskunfteien, falls die Gesamtforderung nicht gezahlt, noch begründete Einwände vorgebracht werden."

Empfehlung

Bleiben Sie ruhig, lassen Sie sich nicht verunsichern und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte.

Wer eine Zahlungsaufforderung der EURONORD Inkasso GmbH & Co. KG über eine vermeintliche Forderung erhält, sollte zunächst die geltend gemachte Forderung der EURONORD gegenüber schriftlich und fristgemäß bestreiten und als unberechtigt zurückweisen.

Unterschreiben Sie den Ratenzahlungsantrag nicht und überweisen Sie die geltend gemachte Forderung ebenso wenig. Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Zahlungsverpflichtung besteht.

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung der EURONORD Inkasso GmbH & Co. KG erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per e-Mail (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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