Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V.

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (249 mal gelesen)
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V. wegen der Wortmarke "1. FC Nürnberg"

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des 1. FC Nürnberg e.V. durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Wortmarke "1. FC Nürnberg".

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online auf der Plattform amazon Fahnen zum Verkauf angeboten zu haben. Hierbei soll es zu einer unautorisierten Nutzungs der Wortmarke des 1. FC Nürnberg gekommen sein und somit eine Markenrechtsverletzung eingetreten sein.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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