Abmahnung KLAKA RA | BMW AG

05.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (46 mal gelesen)
Die KLAKA RA verschicken erneut für die BMW AG eine markenrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus München im Auftrag der BMW AG, ebenfalls aus München, eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung verschickt hat.

Inhalt der Abmahnung:

Die BMW AG ist ein großer KFZ-Hersteller. Sie ist daher die Inhaberin diverser Marken wie „BMW“, „M“, „M2“, „M3“ und „M Look“.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay eine Anzeige erstellt hat und dabei die Marken der BMW AG verwendet haben soll. Dies geschah ohne die vorherige Zustimmung der BMW AG.

Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.

In der Vergangenheit wurde auf der folgenden Internetseite schon über eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Auftrag der BMW AG berichtet:

https://ra-herrle.de/2020/04/30/abmahnung-der-klaka-rechtsanwaelte-fuer-die-bmw-ag-wegen-verletzungen-an-der-marke-m/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

 


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