Markenrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalt Dr. Waltemathe im Auftrag der Ford Motor Company wegen der Nutzung diverser geschützter Marken
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (296 mal gelesen)
Schreiben des Rechtsanwalt Dr. Waltemathe aus Hamburg im Auftrag der Ford Motor Company wegen unberechtigter Nutzung der Marken "Ford", "Ranger", "Wildtrak" und dem Markenzeichen Mustang-Hengst
Der Rechtsanwalt Dr. Waltemathe aus Hamburg vertritt die Interessen der Ford Motor Company. Er verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des Unternehmens durchgesetzt werden sollen. Die Ford Motor Company ist Inhaberin der Rechte an den Marken
Er fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Auch wird die Vernichtung der bezeichneten Produkte verlangt, an gewerbliche Abnehmer ausgelieferte Waren sollen zurück gerufen werden. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Rechtsanwalt Dr. Waltemathe aus Hamburg vertritt die Interessen der Ford Motor Company. Er verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des Unternehmens durchgesetzt werden sollen. Die Ford Motor Company ist Inhaberin der Rechte an den Marken
- "Ford"
- "Ranger"
- "Wildtrak"
- und dem Markenzeichen Mustang-Hengst
Er fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Auch wird die Vernichtung der bezeichneten Produkte verlangt, an gewerbliche Abnehmer ausgelieferte Waren sollen zurück gerufen werden. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.