Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzungen

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (128 mal gelesen)
Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzungen

Die CBH Rechtsanwälte vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH. Diese ist Inhaberin der Zeichen "MO", "my MO", "Usha", "Homebase", "Isha", "Izia". Die CBH Rechtsanwälte verschickten nun Schreiben, mit dem die Verletzungen der Markenrechte der FAST Fashion Brands GmbH abgemahnt werden.

Den von den Abmahnungen Betroffenen wird vorgeworfen, im Rahmen des Onlinehandels Bekleidungsstücke mit den oben genannten Zeichen ohne die notwendige Einwilligung der FAST Fashion Brands GmbH zum Kauf angeboten zu haben. Dies würde Markenrechtsverletzungen darstellen.

Die CBH Rechtsanwälte fordern für die FAST Fashion Brands GmbH von den Abgemahnten:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erteilung einer Auskunft, u. a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe und erzielten Gewinn
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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