Abmahnung: Kanzlei Blue Port Legal mahnt für 1. FC Nürnberg e.V. ab |1. FC Nürnberg

29.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (283 mal gelesen)
Die Kanzlei Blue Port Legal aus Hamburg mahnt für den 1. FC Nürnberg e.V. einen eBay-Händler wegen angeblichen Markenrechtsverletzungen ab

Die Kanzlei Blue Port Legal aus Hamburg mahnt für den 1. FC Nürnberg e.V. einen eBay-Händler wegen angeblichen Markenrechtsverletzungen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Kanzlei Blue Port Legal (vorher: von Appen Jens Legal) mahnt für den 1. FC Nürnberg e.V. einen eBay-Händler ab. Dieser soll unter der Geschäftsbezeichnung "1. FC Nürnberg" Armbänder auf eBay angeboten haben. Bei den vom Abgemahnten bei eBay angebotenen Armbändern, soll es sich aber um nicht vom 1. FC Nürnberg e.V. in Verkehr gebrachte Ware handeln. Der eBay-Händler habe somit Produkte zum Kauf angeboten, welche die Markenrechte des 1. FC Nürnberg e.V. verletzen würde. Der 1. FC Nürnberg e.V. sei Inhaber der Wortmarke "1. FC Nürnberg". Diese sei unter der Nummer 30604770 beim DPMA eingetragen. Das Bewerben der Armbänder mit "1. FC Nürnberg" sei daher markenrechtlich nicht zulässig und stelle eine Markenrechtsverletzung dar.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte eBay-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Durch das Unterzeichnen einer solchen Erklärung, verpflichtet sich der Unterzeichner bei zukünftigen Verstößen an den Abmahnenden eine pauschale Vertragsstrafe zu zahlen. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten in Höhe von 1.682,70 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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