Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Firma LITENO wegen Fehlens eines OS-Links

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (151 mal gelesen)
Abmahnung der JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz Vaterstetten, im Auftrag der Firma LITENO wegen Fehlens eines OS-Links

Die JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz Vaterstetten vertritt die Interessen der Firma LITENO aus Düsseldorf. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher online auftritt und daher mit der Firma LITENO im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der JUSLEGAL Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung Betroffene gegen die wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben.

Gerügt wird, dass in einem Online-Angebot, welches sich an Verbraucher richtet, ein Hinweis auf die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nicht erfolgt ist. Dies soll nach Art. 14 Abs. 1 der EU-VO 524/2013 bzw. der ODR-Verordnung durch Verlinkung der Plattform, also das Setzen eines klickbaren OS-Links erfolgen. Das Unterlassen der Verlinkung stellt nach Ansicht der JUSLEGAL Rechtsanwälte eine Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, welcher Ansprüche von Mitbewerbern wie der Firma LITENO begründen würde.

Die JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft fordert im Namen der LITENO von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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