Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte im Auftrag der Playboy Enterprises International Inc. wegen der Nutzung der Marke "Playboy-Häschenkopf“

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (83 mal gelesen)
Schreiben der Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart im Auftrag der Playboy Enterprises International Inc. wegen unberechtigter Nutzung der Marke Playboy-Häschenkopf“

Die Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Playboy Enterprises International Inc. durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützen Bild-Marke "Playboy-Häschenkopf“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird die Nutzung des „Playboy-Häschenkopfes“ im geschäftlichen Verkehr durch den Verkauf von TShirts vorgeworfen. Auf diesen seien Häschenköpfe abgebildet gesen, die der Häschenkopf-Bildmarke der Playboy Enterprises International Inc. nachgebildet seien. Hierdurch liegt nach Ansicht der Kanzlei Unit4 IP ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Die Kanzlei Unit4 IP fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch wird Auskunft über den Händler, über den der Abgemahnte die Waren bezogen hat sowie Auskunft hinsichtlich des durch den Verkauf der gerügten Waren erzielten Umsatzes gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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