Abmahnung: Kanzlei TALIENS für DIESEL - "JoggJeans"

19.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (47 mal gelesen)
Abmahnung: Kanzlei TALIENS für DIESEL wegen Verletzung des Markenrechts - "JoggJeans"

Die TALIENS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertritt die Interessen der DIESEL S.p.A. Diese ist Inhaberin diverser Markenrecht im Bereich Bekleidung und Accessoires. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung, mit der die Verletzung dieser Markenrechte gerügt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Die DIESEL S.p.A. ist unter anderem Inhaberin der Markenrechte für "JoggJeans". Unter dieser Bezeichnung vertreibt sie besonders leichte Hosen. Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist die unberechtigte Nutzung dieser Bezeichnung. Abgemahnte sind Onlinehändler, welche unter der Bezeichnung Hosen bewerben und verkaufen, ohne dass es sich bei den Hosen um Originalware handeln würde. Ebenfalls hätten sie keine Lizenz zur Nutzung der Bezeichnung. Somit läge ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Forderung der Abmahnung:

Die TALIENS Rechtsanwälte fordern für die DIESEL S.p.A. von den Abgemahnten die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie eine Auskunftserteilung. Ebenfalls wird die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht und die Zahlung der Anwaltsgebühren gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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