Wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom IDO e.V. wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (139 mal gelesen)
Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG)

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Er verschickte kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der online auftritt. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG) zu verstoßen. Es lägen Fehler bei den Angaben der Marken, aber auch bei den Angaben zum registrierten Unternehmen vor.

Der IDO e.V. fordert daher von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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