Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen der Marke "VAS"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (102 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen der Marke "VAS"

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen. In der Abmahnung wird die Verletzung der Marke "VAS" gerügt. Die Marke "VAS" sei eine Marke der Volkswagen AG und als Unionsmarke europaweit geschützt. Darunter fallen z.B. Diagnosegeräte und Diagnosefunkköpfe. Es ist daher nur der Volkswagen AG erlaubt, das Zeichen "VAS" für Diagnosegeräte zu verwenden.

Der von der Abmahnung betroffene Händler soll das Zeichen "VAS" im geschäftlichen Verkehr für Diagnosegeräte verwendet haben, welche nicht von VW stammen.

Wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht fordert die Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG:
  • Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten (Gegenstandswert: 250.000,00€)
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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