Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für Autocom Diagnostic Partner AB wegen des Verkaufs eines Diagnosegerätes
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (195 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für Autocom Diagnostic Partner AB wegen des Verkaufs eines Diagnosegerätes
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin vertritt die Interessen der Autocom Diagnostic Partner AB. Diese stellt Diagnosegeräte für Pkw her und ist u.a. Inhaberin eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters für ein Diagnosegerät. Sie versendeten kürzlich ein Schreiben, mit welchem der Verkauf eines (angeblich) gefälschten Diagnosegerätes auf eBay abgemahnt wird.
Konkreter Vorwurf der Abmahnung sei, dass der Abgemahnte auf eBay gefälschte Diagnosegeräte angeboten haben soll, die gegen dieses Geschmacksmuster verstoßen würden. Im Rahmen eines Testkaufs und anhand eines Vergleichs des gekauften mit dem geschützten Diagnosegerätes wurde festgestellt, dass beinahe sämtliche Gestaltungsmerkmale des eingetragenen Designs übernommen worden seien.
Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Lubberger Lehment von dem Abgemahnten:
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin vertritt die Interessen der Autocom Diagnostic Partner AB. Diese stellt Diagnosegeräte für Pkw her und ist u.a. Inhaberin eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters für ein Diagnosegerät. Sie versendeten kürzlich ein Schreiben, mit welchem der Verkauf eines (angeblich) gefälschten Diagnosegerätes auf eBay abgemahnt wird.
Konkreter Vorwurf der Abmahnung sei, dass der Abgemahnte auf eBay gefälschte Diagnosegeräte angeboten haben soll, die gegen dieses Geschmacksmuster verstoßen würden. Im Rahmen eines Testkaufs und anhand eines Vergleichs des gekauften mit dem geschützten Diagnosegerätes wurde festgestellt, dass beinahe sämtliche Gestaltungsmerkmale des eingetragenen Designs übernommen worden seien.
Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Lubberger Lehment von dem Abgemahnten:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Auskunftserteilung
- Vernichtung des Restbestandes
- Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (Streitwert: 150.000,00€)
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.