Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filesharings von "Tenet"

26.01.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (51 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung: Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filesharings von "Tenet"

Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filesharing des Films "Tenet" ab.

Der Film "Tenet" ist ein Science-Fiction-Action-Spionage Film aus dem Jahr 2020 von Regisseur Christopher Nolan.

"Tenet" handelt von einem Agent, welcher rekrutiert wird, um einen besonderen Auftrag auszuführen. Er soll den 3. Weltkrieg verhindern. Diesmal ist jedoch keine nukleare Bedrohung der Grund. Es muss eine Person gestoppt werden, die die Fähigkeit besitzt, die Zeit zu manipulieren.

Inhalt und Forderung der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film "Tenet" auf einem Filesharing-Netzwerk unerlaubt hochgeladen zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Anwaltskosten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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