Filesharing-Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der Serie "Legacies"

14.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (72 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der Serie "Legacies"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH ist sie schon häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für die Serie "Legacies".  In dieser besucht die 17-jährige Hope die Salvatore Bording Schule, einem Zufluchtsort für übernatürliche Wesen wie Hexen, Vampire und Werwölfe, wo sie lernen mit ihren Fähigkeiten umzugehen. Die Serie ist ein weiteres Spin-off zu den erfolgreichen Serien "The Vampire Diaries" und "The Originals"

Einzelne Episoden der Serie sollen auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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