Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen "The Orville"

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (82 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen des Serien-Titels "The Orville"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickte sie erneut eine Abmahnung wegen der Serie "The Orville". In dieser Weltraum-Abenteuer-Serie von "Family Guy"-Erfinder Seth MacFarlane dreht sich die Geschichte um die Besatzung des gleichnamigen Forschungsschiffs. Inspiriert ist die Serie von verschiedenen Science-Fiction-Werken, wie etwa Star Trek oder Twilight Zone.

Einzelne Folgen der Serie sollen auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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