Abmahnung vom Verband Wirtschaft im Wettbewerb wegen irreführenden Wettbewerbs

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (155 mal gelesen)
Abmahnung vom Verband Wirtschaft im Wettbewerb wegen irreführenden Wettbewerbs

Der Verband Wirtschaft im Wettbewerb ist ein seit 1977 im Vereinsregister eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben es insbesondere gehört, auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr zu achten. Aktuell mahnen sie eine Unternehmerin ab, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.

Der Vorwurf hier lautet, dass die Abgemahnte mit Print-Werbeanzeigen für neue Personenkraftwagen warb, obwohl diese Werbung irreführend und täuschend gegenüber dem Kunden sei. Die Begründung des Verbandes dafür ist, dass die Abgemahnte zwar die konkreten Verkaufspreise und die Ausstattungsmerkmale der neuen Personenkraftwagen, sowie die Rechtsform und die Adresse des Geschäftssitzes angebe, jedoch keine konkrete Zuordnung der Adresse zur Rechtsform erfolgen konnte, weil auch weitere Filialen unter der selben Adressen geführt würden. Dies hält der Verband Wirtschaft im Wettbewerb für irreführenden Wettbewerb, also einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Der Verband Wirtschaft im Wettbewerb fordert daher die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der entstandenen Abmahnkosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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