Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der BMW AG wegen der Nutzung der Marken "BMW", "M3" und "M4"

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (82 mal gelesen)
Schreiben der KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus München im Auftrag der BMW AG wegen unberechtigter Nutzung der Marken "BMW", "M3" und "M4".

Die KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der BMW AG durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem umfangreich geschützen Marken "BMW", "M3" und "M4". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen unter der Bezeichnung dieser Marken Auto-Ersatzteile im Internet Angeboten zu haben, obwohl er hierzu die erforderliche Genehmigung durch die BMW AG nicht hatte. Hierdurch liegt nach Ansicht der KLAKA Rechtsanwälte ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Die KLAKA Rechtsanwält fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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