Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag des SC Willingen wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (141 mal gelesen)
Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag des SC Willingen wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Die Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München vertreten die Interessen des SC Willingen. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zum Weltcup Willingen verkauft haben soll.

Beim Kauf von Tickets für den Weltcup Willingen akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) des Vereins. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und es öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen, wie z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen oder Facebook zum Kauf anzubieten.

Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe Tickets des Skisprung-Wettbewerbs Weltcup Willingen öffentlich zum Kauf angeboten und zudem auch keine Abbildung der AGB beigefügt. Dies stelle einen Verstoß gegen die AGB und damit eine Rechtsverletzung beim SC Willingen dar.

Die Lentze Stopper Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung  zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung auf, die zu diesem Zweck dem Schreiben bereits beigefügt ist. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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