Erneut Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte wegen fehlerhaften Textilkennzeichnung

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (131 mal gelesen)
Wieder mahnt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg ab, dieses Mal wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch eine fehlerhafte Textilkennzeichnung.

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher als online Händler im Bereich Herstellung und Vertrieb von Textilprodukten auftritt. Sie verschicken nun Abmahnschreiben an Großhändler, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online auf der Verkaufsplattform Etsy.com vertreiben. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffenen gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der Textilkennzeichnung im Bezug auf die Verwendung des Begriffs "Merinowolle".

Durch das Schreiben wird die  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum Ablauf der von den FAREDS Rechtsanwälten gesetzten Frist, wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt.

Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertraglich Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keine Rechtsverletzung verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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