Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen unzureichender Informationen

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (147 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen unzureichender Informationen

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Er verschickte kürzlich ein Abmahnschreiben wegen Verstößen gegen die Vorgaben der Health Claims Verordnung (HCVO).

Der Vorwurf, der gegen einen Online-Händler gerichtet ist, bezieht sich auf die, nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins, unzureichenden Informationen bei dem Angebot vorverpackter Lebensmittel. Gerügt wird insbesondere die unzureichende Bezeichnung bezüglich des primär verantwortlichen Lebensmittelunternehmers.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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