Abmahnung A|L|P Rechtsanwälte im Auftrag der HamburgMusik gGmbH wegen Tickets zu Veranstaltungen in der Elbphilharmonie

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (315 mal gelesen)
Abmahnung A|L|P Rechtsanwälte im Auftrag der HamburgMusik gGmbH wegen Tickets zu Veranstaltungen in der Elbphilharmonie

Die A|L|P Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der HamburgMusik gGmbH, welche Veranstalter von Konzerten in der Elbphilharmonie in Hamburg ist. Kürzlich richtete sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu einem solchen Konzert verkauft haben soll.

Beim Kauf von Konzerttickets akzeptiert der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HamburgMusik gGmbH, welche nach Ziff. VIII.2 vorschreiben, dass der Erwerb der Tickets ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt ist. Zudem wird gem. Ziff. VIII.3 vorgeschrieben, dass ein gekauftes Ticket nicht gewinnbringend und nicht über Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen weiterveräußert werden darf. Dem Abgemahnten wird nunmehr vorgeworfen, mehrfach Tickets für Veranstaltungen der HamburgMusik gGmbH erworben und sodann über Internetplattformen gewerblich angeboten zu haben. Nach Ansicht der A|L|P Rechtsanwälte verletze der Verkauf von Eintrittskarten auf dem Zweitmarkt die Interessen der Konzertbesucher und der Veranstalter und stelle zudem einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften da.

Die A|L|P Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung  zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Ein vorformuliertes Exemplar ist der Abmahnung bereits zur Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird Auskunft über den Umfang der getätigten Verkäufe gefordert. Zudem soll der Abgemahnte eine Vertragsstrafe zahlen und die bereits entstandenen Abmahnkosten begleichen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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