Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte im Auftrag der adidas AG wegen Verstoßes gegen Markenrechte

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (151 mal gelesen)
Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte im Auftrag der adidas AG wegen Verstoßes gegen Markenrechte

Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der adidas AG  durchgesetzt werden sollen. Die adidas AG ist Inhaberin der Rechte an der berühmten Streifenkennzeichnung von Klamotten, also einer Benutzungsmarke.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online Produkte im Bereich Textilien zum Verkauf angeboten und diese mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung versehen zu haben, die der Drei-Streifen-Kennzeichnung von adidas Produkten sehr ähnelt. Es handelt sich bei den angebotenen Produkten nach Ansicht der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte um Nachahmungen der von der adidas AG entwickelten Produkte. Dies leitet die adidas AG auch aus der Inhaberschaft einer Unions-Bildmarke, internationalen Marken und einer deutschen Bildmarke her. Diese "Plagiate" stellen nach Ansicht der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Verstöße gegen das Markenrecht dar, die sogar durch einen Testkauf belegt sein sollen.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Androhung einer Vertragsstrafe. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über die Herkunft und Vertriebswege der Waren und zur Vernichtung der betreffenden Produkte aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der Anwaltskosten und Schadensersatz sämtlicher Schäden gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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