Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Bear+Wolf/Winterstein Rechtsanwälte im Auftrag der Wild Beauty GmbH wegen Verstoßes gegen die EU-Kosmetikverordnung
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (78 mal gelesen)
Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte PartG mbB aus Frankfurt am Main, welche unter der Marke Bear+Wolf powered in Germany auftreten und im Auftrag der Wild Beauty GmbH aus Seeheim Jugenheim wegen Verstößen gegen die EU-Kosmetikverordnung abmahnt.
Die Wild Beauty GmbH vertreibt Kosmetik für den Friseurbedarf. Sie lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über die Winterstein Rechtsanwälte PartG mbB aus Frankfurt am Main verschicken, welche auch unter der Marke Bear+Wolf powered in Germany tätig sind. Die Abmahnschreiben richten sich an Händler, welche beim Verkauf von Kosmetikartikeln versäumen die für das Produkt verantwortliche Person zu kennzeichnen. Hierdurch würde gegen Art. 19 der EU-Kosmetikverordnung verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Wild Beauty GmbH vertreibt Kosmetik für den Friseurbedarf. Sie lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über die Winterstein Rechtsanwälte PartG mbB aus Frankfurt am Main verschicken, welche auch unter der Marke Bear+Wolf powered in Germany tätig sind. Die Abmahnschreiben richten sich an Händler, welche beim Verkauf von Kosmetikartikeln versäumen die für das Produkt verantwortliche Person zu kennzeichnen. Hierdurch würde gegen Art. 19 der EU-Kosmetikverordnung verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.