Kanzlei Sievers & Kollegen mahnt urheberrechtsverletzende Nutzung einer Fotografie ab

19.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (57 mal gelesen)
Kanzlei Sievers & Kollegen mahnt urheberrechtsverletzende Nutzung einer Fotografie ab

Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher (angeblich) Urheber der in der Abmahnung gegenständlichen Fotografie ist. In der Abmahnung wird der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung erhoben.


Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte habe auf der Handelsplattform eBay einen Artikel angeboten, bei welchem er die Fotografie des Mandanten der Sievers & Kollegen verwendete. 

Daraufhin wurde der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte habe das Bild im Sinne des §16 UrhG unerlaubt vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht im Sinne des §19a UrhG. Eine für die Verwendung notwendige Zustimmung des Mandanten hätte zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Somit sei die Verwendung rechtswidrig gewesen.


Forderungen aus der Abmahnung:

Zunächst wird von den Rechtsanwälten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren soll der Abgemahnte eine detaillierte Auskunft u.A. über Umfang der Verwendung sowie die Herkunft des Bildmateriales erteilen. Letztendlich wird die Zahlung eines noch zu beziffernder Lizenzschaden und die Erstattung der angefallenen Gebühren gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

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