Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen "Hellboy"

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (128 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen "Hellboy"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie eine Abmahnung im Namen der Universum Film GmbH, wegen des Films "Hellboy". Er ist ein US-amerikanischer Fantasyfilm, der dritte Film, in welchem die Comicfigur Hellboy die Hauptrolle spielt. Im Film kommt Hellboy nach England, wo er Nimue the Blood Queen, Merlins Gemahlin, besiegen muss. Ihre Schlacht wird aber das Ende der Welt herbeiführen - ein Schicksal, das er verzweifelt abzuwenden versucht.

Der Film soll auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der sich aus den Anwaltskosten und dem Schadensersatz ergibt.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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