JUSLEGAL führt Inkasso für JP Trading Enterprises UG durch

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 3 Min. (365 mal gelesen)
Derzeit versendet die JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dessen Geschäftsführer der in der Vergangenheit bereits durch eine Vielzahl von Abmahnungen in Filesharingfällen in Erscheinung getretene Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler Inkassoschreiben für eine Firma namens JP Trading Enterprises UG

Derzeit versendet die

JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz Vaterstetten, Geschäftsführer der in der Vergangenheit bereits durch eine Vielzahl von Abmahnungen und hohe Kostenforderungen in Filesharingfällen (als Vertreter von abgemahnten Personen) in Erscheinung getretene Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler,

Inkassoschreiben für eine Firma namens

JP Trading Enterprises UG (haftungsbeschränkt), Ellerkampstr. 125 in 32609 Hüllhorst, vormals Schäferholzweg 1, 32257 Bünde.

Hintergrund ist, dass Personen / Firmen über u.a. Amazon Software von der Firma JP Trading Enterprises UG erworben und auch bezahlt haben. Offensichtlich wurde dieser Zahlbetrag den jeweiligen Kunden wieder gut geschrieben. Ob diese Gutschrift von Amazon oder den Käufern veranlasst wurde, ist derzeit unklar.

Nunmehr tritt der Geschäftsführer der JUSLEGAL, RA Dr. Hauke Scheffler, wie folgt in Erscheinung:

"Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,
ich zeige an, dass mich die JP Trading Enterprises UG, mit Sitz in Vaterstetten, mit der Wahrnehmung ihrer lnteressen beauftragt hat. Meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich mit anwaltlichem Wort. Gegenstand meiner Beauftragung ist eine Forderung aus einem Kaufvertrag. Der Vertrag wurde über das lnternet-Handelshaus www.amazon.de geschlossen und betrifft eine Warenlieferung in Form von Software. Sie schulden diese Forderung in Höhe von 3,75 EUR seitdem 24.04.2019. Die genaue Zusammensetzung der Forderung unserer Mandantschaft entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung. Trotz Bemühungen unserer Mandantschaft wurde die Rechnung bislang nicht beglichen. lch verweise auf das Schreiben unserer Mandantschaft vom 29. April 2019. Sie befinden sich im Verzug. Damit haben Sie nunmehr auch die Verzugskosten in Form unserer Rechtsanwaltsvergütung zu tragen. Meine Mandantschaft berechnet lhnen:

Gegenstandswert bis 300,00 EUR
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 W RVG 1,3                      58,50 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 W RVG       11,70 EUR
Zwischensumme netto                                                                             70,20 EUR
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 W RVG                                                    11,70 EUR

Gesamtbetrag                                                                                              83,54 EUR"

Interessant ist, das die Firma JP Trading Enterprises UG mit Sitz in Vaterstetten, dem Sitz der Anwaltskanzlei des Geschäftsführers Dr. Hauke Scheffler, genannt wird.  Laut Handelsregister ist allerdings die Geschäftsanschrift Ellerkampstraße 125, 32609 Hüllhorst hinterlegt. Hat etwa die seit Februar 2018 existierende und von Herrn Peter Kirchhoff als Geschäftsführer gegründete JP Trading Enterprises UG eine Zweigstelle in Vaterstetten eröffnet? Jedenfalls ist Herr Peter Kirchhoff nicht mehr als Geschäftsführer tätig. Geschäftsführerin ist nunmehr gem. Handelsregisterbekanntmachung vom 15.07.2019 Frau Julija Zigel aus Vilnius/ Litauen.

Ob die Forderung begründet ist, lässt sich derzeit nicht abschliessend klären. Setzen Sie sich mit Amazon oder derjenigen Firma in Verbindung, über welche Sie die Software erworben haben. Klären Sie, warum Ihnen der Zahlungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde. Setzen Sie sich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung, so Sie über eine verfügen und klären Sie deren Einstandspflicht für den Fall einer gerichtlichen Streitigkeit. Dokumentieren Sie den Sachverhalt so gut es geht. Klären Sie, ob Sie tatsächlich eine Zahlungsaufforderung von  JP Trading Enterprises UG erhalten haben und wenn ja wann.

Sollten Sie von dieser Inkassoforderung betroffen sein, zahlen Sie nicht leichtfertig den geforderten Betrag. Es sollte zunächst geprüft werden, ob eine Zahlungspflicht überhaupt besteht. Setzen Sie sich nicht mit Juslegal in Verbindung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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