Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der FREDS SWIM ACADEMY GmbH wegen Verstoßes gegen Informationspflichten bei Schwimmlernhilfen
22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (174 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg im Auftrag der FREDS SWIM ACADEMY GmbH wegen Verstoßes gegen Informationspflichten bei Schwimmlernhilfen
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der FREDS SWIM ACADEMY GmbH, welche Herstellerin der Schwimmlernhilfe "SWIMTRAINER" ist und diese auch gewerblich vertreibt. Die Kanzlei Hild & Kollegen verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche mit der FREDS SWIM ACADEMY GmbH im Wettbewerb steht, da sie ebenfalls Schwimmlernhilfen verkauft. Der Vorwurf lautet, dass den Verkaufsangeboten wichtige Pflichtangaben im Sinne der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) fehlen würden, wodurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gegeben sei. Insbesondere sind nach der Verordnung auf der Schwimmhilfe folgende Hinweise anzugeben:
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der FREDS SWIM ACADEMY GmbH, welche Herstellerin der Schwimmlernhilfe "SWIMTRAINER" ist und diese auch gewerblich vertreibt. Die Kanzlei Hild & Kollegen verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche mit der FREDS SWIM ACADEMY GmbH im Wettbewerb steht, da sie ebenfalls Schwimmlernhilfen verkauft. Der Vorwurf lautet, dass den Verkaufsangeboten wichtige Pflichtangaben im Sinne der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) fehlen würden, wodurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gegeben sei. Insbesondere sind nach der Verordnung auf der Schwimmhilfe folgende Hinweise anzugeben:
- "kein Schutz gegen Ertrinken,"
- das dem Größenbereich entsprechende Gewicht,
- Altergruppe (falls zutreffend),
- Typenbezeichnung des Produktes, Handelsname oder Modell oder Code
- wie die Auftriebshilfe anzulegen und abzunehmen ist, mit Hinweis auf die besonderen Merkmale
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.