Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Baker & McKenzie im Auftrag der Calvin Klein Trademark Trust wegen der Marke "Calvin Klein"

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (196 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Baker & McKenzie im Auftrag der Calvin Klein Trademark Trust wegen der Marke "Calvin Klein"

Die Kanzlei Baker & McKenzie, welche international vertreten ist und Zweigstellen auf der ganzen Welt besitzt, tritt derzeit für die Calvin Klein Trademark Trust auf. Sie verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten an der Marke "Calvin Klein" durchgesetzt werden sollen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe online Bekleidungsstücke angeboten und diese mit "Calvin Klein" beworben. Bei diesen Bekleidungsstücken handelte es sich jedoch nach Ansicht der Baker & McKenzie Rechtsanwälte nicht um solche, die durch Calvin Klein selbst in den Verkehr gebracht wurden. Dies habe sich durch einen Testkauf gezeigt. Die Bezeichnung „Calvin Klein“ ist eine geschützte Marke der Calvin Klein Trademark Trust. Unter anderem ist diese Bezeichnung als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Registernummer DD647386 eingetragen. Ohne Zustimmung der Markenrechtsinhaberin sei es Dritten untersagt, das Zeichen „Calvin Klein“ zu benutzen, soweit es sich bei der damit beworbenen Ware nicht um Originalware handele. Durch die Bewerbung der angebotenen Artikel habe der durch die Abmahnung Betroffene somit nach den Ausführungen der Baker & McKenzie Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung begangen.

Die Kanzlei Baker & McKenzie fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1429)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle