Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der Longchamp S.A.S. wegen des Handtaschenmodells "Le Pliage"

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (192 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der Longchamp S.A.S. wegen des Handtaschenmodells "Le Pliage"

Die KLAKA Rechtsanwälte aus München vertreten die Interessen der Longchamp S.A.S. wegen der rechtswidrigen Nachahmung des Handtaschenmodells "Le Pliage". Taschen dieser Serie seien schon seit über 20 Jahren in Deutschland auf dem Markt und würden hier und weltweit einzigartige Verkaufserfolge erzielen. Zudem seien diese Taschen wettbewerbsrechtlich gegen Nachahmungen geschützt. Dem aktuellen Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene ohne Genehmigung der Longchamp S.A.S. das von ihr geschützte Handtaschenmodell als eine täuschend ähnliche Nachahmung auf der Internetplattform eBay zum Verkauf angeboten hat. Nach Ansicht der KLAKA Rechtsanwälte handelt es sich hierbei um eine strafrechtlich relevante Markenrechtsverletzung.

Die KLAKA Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verplichtungserklärung. Daneben wird auch Auskunft über die Herkunft und den Vertrieb der Nachahmungen verlangt. Zuletzt wird von den Betroffenen die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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