Abmahnung Kanzlei Grünecker | Harley Davidson

20.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (43 mal gelesen)
Die Kanzlei Grünecker verschickt erneut für Harley Davidson eine markenrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Grünecker aus München erneut im Auftrag der H-D U.S.A LLC eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er die Marken „Harley“ sowie „Motor Harley Davidson Cycles“ unberechtigt verwendet haben soll. Die Marken „Harley“ und „Motor Harley Davidson Cycles“ sind eingetragen und markenrechtlich geschützt.

Empfänger derartiger Abmahnungen sind in der Regel Anbieter von Fan-Merchandise-Artikeln.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Kanzlei Grünecker im Auftrag der H-D U.S.A LLC berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/06/28/abmahnung-rae-gruenecker-mahnen-fuer-harley-davidson-ab-marke-harley/

https://ra-herrle.de/2020/12/02/abmahnung-der-kanzlei-gruenecker-fuer-harley-davidson-wegen-markenrechtsverstoss/

https://ra-herrle.de/2020/09/02/gruenecker-patent-und-rechtsanwaelte-mahnen-fuer-harley-davidson-wegen-markenrechtsverletzung/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine vollumfängliche Auskunft verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz- sowie ein Vernichtungsanspruch geltend gemacht. Des Weiteren wird die Begleichung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

 


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