Urheberrechtliche Abmahnung Kanzlei Schroeder aus Kiel wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (110 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Schroeder (RA Lutz Schroeder) aus Kiel wegen unerlaubter Vervielfältigung geschützter Fotografien.

Die Kanzlei Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher auf der Fotographie-Plattform "www.flickr.com" Bilder veröffentlicht hat. Diese unterliegen den von flickr.com formulierten Creative Commons License Deeds, nach welcher die Verwendung von Bildern nur unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei erlaubt ist. Insbesondere wird hierfür gefordert, dass der Nutzer die vorgegebene namentliche Nennung des Urhebers/Lichtbildners, einen Link auf dessen Flickr-Seite, und Angabe des exakten Bildtitels vornimmt. Die Kanzlei Schroeder verschickt nun Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene hätte diese Nutzungsbedingungen nicht eingehalten. Dadurch läge eine Urheberrechtsverletzung vor.

Die Kanzlei Schroeder verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.

Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei Schroeder betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Empfehlung:

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
  • die Urheberrechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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