Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Granzow Munzel Strohschein im Auftrag der Maibaum Trade UG wegen fehlender Grundpreisangabe
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (90 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Dr. Granzow Munzel Strohschein aus Alfeld im Auftrag der Maibaum Trade UG wegen fehlender Grundpreisangabe
Die Kanzlei Dr. Granzow Munzel Strohschein aus Alfeld vertritt die Interessen der Maibaum Trade UG. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche als Onlinehändler auftreten und daher mit der Maibaum Trade UG im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass einem Verkaufsangebot über eine grundpreispflichtige Ware lediglich der Gesamtpreis, nicht aber den Preis je Mengeneinheit pro 100 Milliliter, also den Grundpreis enthalte.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei Dr. Granzow Munzel Strohschein aus Alfeld vertritt die Interessen der Maibaum Trade UG. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche als Onlinehändler auftreten und daher mit der Maibaum Trade UG im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass einem Verkaufsangebot über eine grundpreispflichtige Ware lediglich der Gesamtpreis, nicht aber den Preis je Mengeneinheit pro 100 Milliliter, also den Grundpreis enthalte.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.