Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Ihr Anwalt 24 im Auftrag der Römer Systems GmbH wegen der Marke "KODRA"
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (90 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Ihr Anwalt 24 aus München im Auftrag der Römer Systems GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke "KODRA"
Die Kanzlei Ihr Anwalt 24 aus München verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Römer Systems GmbH durchgesetzt werden sollen. Diese tritt als Hersteller von modischer und funktioneller Motorradbekleidung auf. In diesem Zusammenhang hat sie sich auch die Rechte an der eingetragenen Marke "KODRA" sichern lassen.
Die Abmahnungen richten sich an unternehmerische Händler, welchen vorgeworfen wird beim Anbieten ihrer Waren zum Verkauf die Bezeichnung "KODRA" benutzt zu haben. Diese Verhaltensweisen stellen nach Ansicht der Kanzlei Ihr Anwalt 24 einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer solchen Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei Ihr Anwalt 24 aus München verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Römer Systems GmbH durchgesetzt werden sollen. Diese tritt als Hersteller von modischer und funktioneller Motorradbekleidung auf. In diesem Zusammenhang hat sie sich auch die Rechte an der eingetragenen Marke "KODRA" sichern lassen.
Die Abmahnungen richten sich an unternehmerische Händler, welchen vorgeworfen wird beim Anbieten ihrer Waren zum Verkauf die Bezeichnung "KODRA" benutzt zu haben. Diese Verhaltensweisen stellen nach Ansicht der Kanzlei Ihr Anwalt 24 einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer solchen Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Markenrechtsverletzung eingestehen
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.