Abmahnung der GKS Rechtsanwälte im Auftrag der Vero Software GmbH wegen unlizensierter Benutzung des Computerprogramms "Alphacam"

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (196 mal gelesen)
Abmahnung der GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal im Auftrag der Vero Software GmbH wegen unlizensierter Nutzung der Software "Alphacam"

Die Kanzlei GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal vertritt die Interessen der Vero Software GmbH. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem Computerprogramm "Alphacam", einer CAD-Software für 3D Darstellungen. Die GKS Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung in ihrem Namen wegen der Verletzung dieser Urheberrechte. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene diese Software in einer mittels eines Hackertools manipulierten Version installiert bzw. eine rechtmäßig erworbene Programmversion mit dem Hackertool manipuliert habe. Somit sei ohne eine Freischaltung des Client-Licensing-Services (CLS) die vollständige Version des Programms kostenlos nutzbar gewesen. Die unlizensierte Nutzung stelle daher eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die GKS Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Löschung des Programms verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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