Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG wegen Produktnachahmung

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (238 mal gelesen)
Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München im Auftrag der Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG wegen Nachahmung von Liquid Eyelinern

Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München vertreten die Interessen Schwan-Stabilo Cosmetics GmbH & Co. KG. Diese ist Inhaberin unterschiedlicher eropäischer Gemeinschaftsgeschmacksmuster, unter anderem auch für Liquid Eyeliner. In einer aktuellen Abmahnung richten sich die Grünecker Rechtsanwälte an einen Online-Händler, der über seinen Shop Nachahmungen der geschützten Geschmacksmuster der Schwan Cosmetics GmbH gehandelt haben.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Verkäufe und zur Zahlung eines Schadensersatzes aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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