Wieder Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des RA Sandhage im Auftrag der IOcean UG wegen fehlerhafter Produktbezeichnung

09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (80 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin für die IOcean UG wegen der Bezeichnung "Bambus".

Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage verschickt im Auftrag der IOcean UG Schreiben an Großhändler, welche ihre Produkte auf der Plattform "eBay.de" vertreiben. Der von der Abmahnung Betroffene hat im Rahmen seiner Verkaufsangebote Waren mit "Bambus" bezeichnet.  Die Verwendung dieses Begriffs sei jedoch unzulässig. Durch diese Bezeichnung läge daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, welcher Ansprüche der IOcean UG begründen würde.

RA Sandhage fordert daher von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des RA Gereon Sandhage betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie eine Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir


per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.


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